
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind gem. § 305 Abs. 1 BGB "alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Gleichgültig ist, ob die Bestimmungen einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden, welchen Umfang sie haben, in welcher Schriftart sie verfasst sind und welche Form der Vertrag hat". Die Verwendung von AGB führt zu verschiedenen, nachfolgend näher ausgeführten Vorteilen. Bei der Erstellung von Allgemeinen sind allerdings umfangreiche gesetzliche Vorgaben zu beachten, damit die AGB überhaupt wirksam sind. Außerdem müssen AGB wirksam in den jeweiligen Vertrag einbezogen werden.
Weiterlesen...