böhm anwaltskanzlei.

  • Schrift vergrößern
  • Standard-Schriftgröße
  • Schriftgröße verkleinern
Start Urheber- und Medienrecht

Wahrnehmungsvertrag

Beim Wahrnehmungsvertrag werden Nutzungsrechte eingeräumt, damit der Vertragspartner die Nutzung durch Dritte vermittelt und kontrolliert. Man unterscheidet zwischen dem Bühnenvertriebsvertrag und dem Wahrnehmungsvertrag mit Verwertungsgesellschaften.

Beim Bühnenvertriebsvertrag erhalten die Theater- oder Bühnenverlage das Recht vom Urheber, die Bühnenaufführungsrechte zu verwalten. Sie können diese Rechte individuell wahrnehmen. An Stelle des Urhebers verteilen sie Aufführungsgenehmigungen und ziehen die Tantiemen ein, die anschließend zwischen dem Unternehmen und dem Autor geteilt werden.

Beim Wahrnehmungsvertrag mit Verwertungsgesellschaften handelt es sich um Verträge zur kollektiven Wahrnehmung von Nutzungsrechten, da es in diesem Bereich vielfach nicht möglich ist, mit allen in Frage kommenden Verwertern Verträge abzuschließen. So kann ein Werk zur selben Zeit an vielen Orten gesendet, fotokopiert oder vermietet werden. Im Wahrnehmungsvertrag werden den Verwertungsgesellschaften die Rechte und Ansprüche der Inhaber von Urheber- und Leistungsschutzrechten eingeräumt.

 

Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenfrei. Wir antworten schnell und kompetent.

Anwaltliche Beratung im Urheberrecht

Anwalt Urheberrecht

Typische Fragen des Urhebers sind etwa, ob ein Urheberrecht entstanden ist, welchen Inhalt das Urheberrecht hat und wie man sich gegen Urheberrechtsverletzungen verteidigen kann. Die Nutzer von Urheberrechten interessieren sich unter anderem dafür, wie Nutzungsrechte / Lizenzrechte erworben werden, was diese Nutzungsrechte kosten, welchen Inhalt sie haben und wie lange Nutzungsrechte "gelten". Diese und weitere urheberrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt indivduell am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

Termin vereinbaren

Mehr...


Anwaltliche Beratung im Verlagsrecht

Anwalt VerlagsrechtBei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke durch einen Verlag fallen viele verschiedene Fragen an. Wir geben eine Orientierung z.B. zu Verwertungsarten, Laufzeiten des Vertrages, Höhe des Honorars etc. Ihre speziellen verlagsrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch zum Festpreis. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

Termin vereinbaren

Mehr...