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Schutz vor dem Unterschieben von Äußerungen

Der Schutz vor dem Unterschieben von Äußerungen einschließlich dem Entstellen von Äußerungen stellt  eine Ausgestaltung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Niemand muss sich nicht getätigte Äußerungen zuschreiben lassen oder Verfälschungen seiner Äußerungen akzeptieren.

Beispiel: ein Interview wird erfunden.

 

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Anwaltliche Beratung im Presserecht

Anwalt PresserechtSpezielle Fragen zum Presserecht? Unklarheiten über Rechte und Pflichten? Als kompetente und erfahrene Anwaltskanzlei beraten wir Sie kurzfristig, umfassend und effektiv zu allen Fragen im Zusammenhang mit dem Presserecht, z.B. zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem Recht am eigenen Bild, der Gegendarstellung u.v.m. Ihre speziellen presserechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder bei einem persönlichen Treffen. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.

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