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Start Marke

Der Begriff der Marke

MarkeEine Marke ist ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt. Die Marke hat unterschiedliche Funktionen, von denen vor allem die Herkunftsfunktion eine wichtige Bedeutung hat. Außerdem können verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / Bildmarke

Definition der Marke

Wie oben erwähnt handelt es sich bei einer Marke um ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt.

Diese Definition der Marke kann aus § 3 Abs. 1 MarkenG abgeleitet werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Norm selbst keine Definition der Marke vornimmt. Es existiert keine gesetzliche Definition der Marke.

Der in § 3 Abs. 1 MarkenG genannte Markenbegriff ist weit auszulegen. Grundsätzlich sind vielfältige Erscheinungsformen einer Marke vorstellbar. Fast alle Zeichen und Zeichenkombinationen können als Marke verwendet werden. Allerdings ist in einigen (wenigen) Fällen die Markenfähigkeit von Zeichen abzulehnen. Dies kann eventuell ausländische Schriftzeichen betreffen, die kaum ein Inländer versteht. Auch beliebig wechselnde Form- oder Farbkombinationen sind nicht markenfähig.

Funktionen der Marke

Die Marke hat verschiedene Funktionen. Markenfunktionen sind ebenfalls nicht gesetzlich geregelt, jedoch bei der Auslegung markenrechtlicher Vorschriften zu berücksichtigen. Wichtige Markenfunktionen sind:

  • Herkunftsfunktion
  • Qualitätsfunktion
  • Werbefunktion
Weitere Einzelheiten zu den Markenfunktionen...

Formen der Marke

Wort-Bild-Marke3-D-Marken

Eine Marke kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. In § 3 Abs. 1 MarkenG, Art. 4 GMV, §§ 6-12 MarkenV sind die folgenden Markenformen beispielhaft aufgeführt:

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Nach § 3 Abs. 1 MarkenG können beliebige weitere (neue) Markenformen geschützt sein. Auch die Komination der verschiedenen Markenformen ist grundsätzlich vorstellbar. Die Voraussetzungen für den Markenschutz müssen dabei allerdings immer vorliegen.

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