Bei der Kennfadenmarke handelt es sich um eine Markenform, die (farbige) Fäden benutzt, um Produkte zu unterscheiden. Insbesondere in der Industrie wird diese Markenform eingesetzt. Die Schutzfähigkeit der Kennfadenmarke ergibt sich aus § 3 Abs. 1 MarkenG, § 10 MarkenV.
Beispiel: Ein Kabelhersteller integriert schwarz-blau gestreifte Fäden in die von ihm hergestellten Elektrokabel. Der installierende Elektriker kann so erkennen, dass es sich um ein spezielles Markenkabel handelt.



