Marken sind das Aushängeschild für Waren und Dienstleistungen. Sie weisen auf deren Herkunft und besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt die Marken nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.



Die Voraussetzungen der Markenrechtsverletzung sind in § 14 Markengesetz (MarkenG) bzw. bzw. Art. 9 der Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) geregelt. Neben allgemeinen Voraussetzungen muss einer von drei gesondert aufgeführten Verletzungstatbeständen vorliegen. Man unterscheidet insoweit den Identitätsschutz, den Verwechslungsschutz und den Bekanntheitsschutz. Verschiedene praxisrelevante Verletzungekonstellationen führt das Gesetz selbst auf, wobei die gesetzlichen Beispiele nicht abschließend sind. Markenverletzungen können somit nur bei katalogartig aufgeführten Verletzungstatbeständen (§ 14 Abs. 2, 3 MarkenG, Art. 9 Abs. 1, 2 GMV) und bestimmten dazugehörigen Vorbereitungshandlungen (§ 14 Abs. 4 MarkenG) auftreten.
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Markenschutz kann gem. § 4 MarkenG in dreifacher Weise entstehen: die Eintragung in das Markenregister (Registermarke), die Benutzung mit Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke) oder die notorische Bekanntheit. Häufigste und sicherste Möglichkeit, um zu Markenschutz zu gelangen ist die Eintragung der Marke in das Markenregister. Soweit Markenschutz entstanden ist, gilt dieser umfassend. Es handelt sich beim Markenschutz um ein absolutes Recht. Der Markeninhaber kann jeden Dritten von der Markennutzung im geschäftlichen Verkehr ausschließen.
Die Eintragung von Marken und die Markenfähigkeit gehören ebenso zu unserem Beratungsspektrum wie die Konzeption und Umsetzung der optimalen Strategie in einem markenrechtlichen Verletzungsverfahren. Ihre speziellen markenrechtlichen Fragen beantwortet ein Anwalt am Tefefon oder in einem persönlichen Gespräch. Die Beratungszeit ist nicht beschränkt. Einen Beratungstermin erhalten Sie kurzfristig.